Stand 01.01.2016
Verantwortlichkeit:
Jeder Teilnehmer nimmt auf
eigene Gefahr an den Trial-Lehrgängen teil.
Die Teilnehmer tragen alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle verursachten Schäden, die durch die von ihnen benutzten Fahrzeuge entstehen. Das gilt für Leihmotorräder
als auch für eigene KFZ.
Die An- und Abreise zu den
Trialkursen erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter übernimmt
keine Gewähr für den Streckenzustand
und dazugehörige Einrichtungen.
Sicherheitsbestimmungen:
Die Teilnehmer verpflichten
sich während des gesamten Trainings
auf dem Trial-Motorrad entsprechende Schutzkleidung (mind. Helm, Stiefel,
und Handschuhe) zu tragen.
Jeder Teilnehmer muss sich so
verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Wenn Teilnehmer sich aus der Trainings-Gruppe entfernen müssen oder möchten, handeln sie auf eigene Verantwortung und haben sich beim Übungsleiter
abzumelden.
Für Mängel oder Schäden, die
während des Lehrgangs an den Motorrädern auftreten,
haften die Lehrgangsverantwortlichen nicht. Bei den Leihmotorrädern kann vor Beginn der Kurse eine Versicherung für Schäden am Fahrzeug abgeschlossen werden.
Rücktritt:
Aufgrund von Wettersituation, höhere Gewalt oder Rücktritt des
Streckenbetreibers kann der Veranstalter zurücktreten. In diesem Fall
wird der Betrag für den betreffenden Lehrgang an die Teilnehmer
zurückerstattet oder ein Ersatztermin vereinbart.
Sollte einer der Trainer aus
irgendwelchen Gründen verhindert sein,
wird für die Teilnehmer ein qualifizierter Ersatztrainer eingesetzt.
Der Teilnehmer kann bis 1 Monat
vor dem ersten Lehrgangstag zurücktreten.
Er erhält dann den gesamten Betrag abzüglich 10€ Bearbeitungsgebühr zurück.
Tritt er bis 7 Tage vor dem
Lehrgang zurück, wird 50% zurückerstattet.
Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen ist eine Rückerstattung
der Lehrgangsgebühr nicht mehr möglich.
Allgemeines:
Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den
vorstehenden Bedingungen einverstanden. Die Lehrgänge dienen nicht zur
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern dem Erlernen von Grundtechniken und Fahrzeugbeherrschung. Die Teilnehmer lernen gezielt für ihre Bedürfnisse im Gelände zu
trainieren.
Abtretung Foto- und
Filmrechte
Die Kurse werden durch digitale Bildaufnahmen dokumentiert und das Material teilweise auch veröffentlicht. Wer dies nicht möchte, muss vorher ausdrücklich darauf hinweisen.
Im eigenen Interesse werden wir
nur ausgewähltes und vorteilhaftes
Bildmaterial benutzen.
Haftungsverzicht:
Für Personen-, Sach- Vermögens- und sonstige Schaden, die der Teilnehmer
im Zusammenhang mit der Veranstaltung erleidet, haftet der Veranstalter
nur, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Veranstalters beruht. Dies gilt auch für die Haftung von Vertretern
und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Der Teilnehmer haftet für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Sach-und Personenschaden.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Anmeldung an den
Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Die Teilnehmer (Fahrer I
Begleitperson) verzichten durch Abgabe dieser
Erklärung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen
Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vergehens oder Rückgriffs gegen:
- Mathias Schulz, Trial Action Trialschule
- weitere Beauftragte und anwesenden Helfer
- den / die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten
Grundstückes,
der baulichen Anlagen und Einrichtungen, noch gegen den Verein / Betreiber
der für die Veranstaltung genutzten Strecke oder dessen/
deren Beauftragte/Helfer.
- die Teilnehmer und deren Betreuer oder Helfer
- Behörden, Renndienste und Organisationen bzw. juristischen oder
natürliche Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit ein Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
Die AGB gelten für alle
Lehrgänge als vereinbart und anerkannt.
-Ende der AGB